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05.03.2025 13:00

Verspätete Bezügewertstellung für Februar 2025

Schadensersatz kann geltend gemacht werden

Wem durch die verspätete Wertstellung der Februar-Bezüge am 03.02.2025 ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann etwaige Schadensersatzansprüche schriftlich geltend machen:

Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg
Abteilung Fiskalat
Mergentheimer Str. 20/22
97082 Würzburg
E-Mail: LfF-Wue_Fiskalat@lff.bayern.de

Betreff: „verspätete Bezügewertstellung“

  • Angabe des Geschäftszeichens und der 8-stelligen Personalnummer
  • Darlegung und Bezifferung des entstandenen Schadens
  • Beifügung entsprechender Nachweise
  • Angabe der Bankverbindung
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