Mitglied werden
Absicherung

Im Mitgliedsbeitrag enthalten

Finanzielle Leistungen aus verschiedenen Bereichen für unsere Mitglieder


Diensthaftpflicht-Regress-Versicherung

Schnell kann aus Vergesslichkeit, Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit etwas passieren: Schäden, für die Sie verantwortlich gemacht werden, können teuer sein. Sie müssen dafür aufkommen – möglicherweise unbegrenzt, in voller Höhe. Mit Ihrem Vermögen! Als Mitglied der DPolG Bayern sind Sie abgesichert.

  • Dienst-Haftpflichtversicherung
  • Regress-Haftpflichtversicherung bei Schäden an oder durch Dienst-Kfz, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstboote
  • Geräte- und Geräteregress-Haftpflichtversicherung
  • Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten

Die genauen Deckungssummen erfragt bitte bei Eurem Kreis- oder Bezirksvorsitzenden bzw. der Landesgeschäftsstelle. Für die Funktionsträger sind diese im internen Bereich eingestellt.


Hausratsversicherung in Gemeinschaftsunterkünften „Spindversicherung“

Als Mitglied der DPolG Bayern sind Ihre Privatgegenstände in der Gemeinschaftsunterkunft während der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei durch eine “Spindversicherung” geschützt.

Die Leistungen:

  • für Hausratsgegenstände/Bargeld, die sich in der Gemeinschaftsunterkunft befinden bis 200,- €

Freizeit-Unfallversicherung

Wenn in der Freizeit etwas passiert ...

Die Leistungen:

  • Unfallkrankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld für Krankenhausaufenthalt
  • bei Vollinvalidität
  • bei Tod
  • Bergungs- und Rettungskosten

Auslandsreise-Krankenversicherung für Dienstanfänger

Absicherung für die schönsten Stunden des Jahres.

Die Leistungen:
Für die Dauer der Polizeiausbildung ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten. Es ist dazu ein eigener Antrag notwendig. Diesen könnt ihr über die Homepage der dbb-vorteilswelt/dbb-vorsorgewerk stellen. Dort ist zuvor eine Registrierung notwendig.


Unterstützungsbeihilfe

Angehörigen eines verstorbenen Mitglieds steht die DPolG Bayern nicht nur mit Rat und Tat zur Seite.


Unterstützungsfond

Die DPolG stellt Geldmittel bereit, um an Mitglieder in besonderen Notlagen, Unterstützungszahlungen gewähren zu können.