Mitglied werden
Rechtsschutz

Eine gewerkschaftliche Kernaufgabe

Wenn Sie Rechtsschutz der DPolG brauchen wenden Sie sich bitte an Ihren Kreis-/ Bezirksvorsitzenden oder direkt an die Landesgeschäftsstelle.


Wofür wird Rechtsschutz gewährt?

Für alle Angelegenheiten, die mit der Tätigkeit bei der Polizei zusammenhängen oder Ausfluss des Dienst- bzw. Arbeitsrechts sind.

Der Rechtsschutz ist im – konkurrenzlos günstigen – DPolG-Mitgliedsbeitrag enthalten.

Was umfasst der Rechtsschutz?

  • Erteilung oder Vermittlung unentgeltlicher Rechtsberatung
  • Übernahme von Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Übernahme von Verfahrenskosten

Wie wird Rechtsschutz durch die DPolG gewährt?

Durch einen Rechtsanwalt nach Wahl oder durch eigene, u. a. auf Dienst- und Arbeitsrecht spezialisierte Volljuristen.

Hinweis: Für Schmerzensgeld-/ Schadensersatzforderungen ist die Anlage zum Rechtsschutzantrag mit auszufüllen und abzugeben.


DPolG – der beste Schutz für Ihre Rechte

Ansprechpartner

Felix Feichtmeier
Felix FeichtmeierRechtsassesorDPolG GeschäftsstelleTel: 089 / 5527949-0
Sinem Caymaz
Sinem CaymazMitarbeiterin GeschäftsstelleDPolG GeschäftsstelleTel: 089 / 5527949-14
Zuständig für organisatorische Fragen zum Rechtsschutzantrag
Gizem Schiemenz
Gizem SchiemenzMitarbeiterin GeschäftsstelleDPolG GeschäftsstelleTel: 089 / 5527949-0
Rechtsschutzanträge/Kostenrecht