Mitglied werden
PRW21



Unsere Positionen und Forderungen
Hauptpersonalrat der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Für moderne und zeitgemässe Polizei­ausbildung

Ausbildung am Puls der Zeit

Die Ausbildung wurde in den letzten Jahren primär darauf ausgerichtet, neue theoretische Ausbildungsinhalte aufzunehmen und neue Erkenntnisse einsatz- und praxisgerechter Verhaltensweisen zu vermitteln. Im Fokus steht für die DPolG, dass unsere Auszubildenden/ Studierenden stets möglichst frühzeitig den Umgang mit neuen Ausrüstungsgegenständen und Technologien (z.B. Body-Cam, Smartphone, Convertible) für den polizeilichen Alltag erlernen können.

Digitaler dort, wo es Sinn macht!

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Ausbildung 2. QE digitaler werden muss, das gilt gleichermaßen für das Studium 3. und 4. QE. Für die DPolG heißt das jedoch nicht, dass einfach alles mehrmals online zu Lasten der Lehrerschaft unterrichtet werden muss. Wir verstehen darunter, dass moderne Unterrichtsformen interessant und auch in Form „eigenverantwortliches Lernen“ angeboten werden können.

Diese Entwicklungen kosten Geld und Personal!

Wir werden uns als DPolG weiter dafür einsetzen, dass die Politik und der Dienstherr die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen.



Für angepasste Fortbildung und für mehr Spezialistentum

Fortbildung am Puls der Zeit

Das Aufgabenspektrum der Polizei wächst kontinuierlich und ändert sich permanent auf Grund des rasanten technischen Fortschritts.

Technischer Fortschritt – Tempo hat angezogen!

Früher dauerte es oft lang, bis bei der Polizei eine technische Neuerung eingeführt wurde. Inzwischen laufen meist mehrere große Projekte gleichzeitig und werden entsprechend schnell realisiert. Dies hat den Nachteil, dass sich die Mitarbeiter häufiger und meist kurzfristig in komplexe Neuerungen einarbeiten müssen.

Zweites Ausbildungsstandbein in Nordbayern

Aus Sicht der DPolG muss das BPFI als zentrale verantwortliche Fortbildungsstelle erhalten bleiben. Jedoch ist das BPFI in Ainring aus Kapazitätsgründen kaum noch in der Lage, alles vor Ort zu bewerkstelligen. Wir sprechen uns klar für ein „zweites Standbein“ in Nordbayern aus.

Fortbildung für ALLE! Digitale Möglichkeiten ausschöpfen!

Aus Sicht der DPolG muss das BPFI als zentrale verantwortliche Fortbildungsstelle erhalten bleiben. Jedoch ist das BPFI in Ainring aus Kapazitätsgründen kaum noch in der Lage, alles vor Ort zu bewerkstelligen. Wir sprechen uns klar für ein „zweites Standbein“ in Nordbayern aus.



FÜR
SOFORTIGE
RÜCKKEHR ZUR
ORGANISATIONSSTRUKTUR
MIT 30 EINSATZZÜGEN

Zurück zu
30 Zügen

Organisatorisch sollte die Bayerische Bereitschaftspolizei nach dem Bund-Länder-Abkommen 30 Einsatzzüge vorhalten. Das Personal geschlossener Einheiten wird jedoch in Bayern seit Jahren genutzt, um das Personalfehl in anderen Bereichen der Polizei auszugleichen. So sind aktuell nur 60 % der geschlossenen Einheiten bei der Bereitschaftspolizei vorhanden.

Kein „Raubbau“ an Ressourcen

Die DPolG fordert, dass bei der Bereitschaftspolizei wieder alle vorgesehenen Einsatzzüge vorgehalten werden. Dies verteilt die Last der zahlreichen und anstrengenden Tätigkeiten auf mehrere Schultern. Dies ist zwingend nötig für:

  • mehr Erholungsphasen, besonders zwischen mehrtägigen Einsätzen
  • besserer Abbau der dauerhaften Mehrarbeitsstunden
  • Zeit für die notwendige Fortbildung, Sachbearbeitung so wie Erhaltung der Einsatzfähigkeit durch Training und Dienstsport


FÜR
DAUERHAFTE
AUFSTOCKUNG DES
PERSONALS IN DEN
EINSATZZÜGEN

Mehr BiE
pro Zug

Es werden nicht nur zu wenig Einsatzzüge bereitgehalten, die Einsatzzüge sind auch personell schwach aufgestellt, oft dauerhaft mit weniger als 30 BiE (Beamte der Einsatzstufe). In den E-Zügen muss stets Personalfehl für die durchgängige 15 % Urlaubsrate sowie Abgänge durch Bewerbungen zum REK, USK, Krankheit usw. bewerkstelligt werden. Teilweise können deswegen die geforderten Mindeststärken für Einsätze nur notdürftig gewährleistet werden.

Aufstockung des Personals in E-Zügen

Die DPolG fordert eine dauerhafte Aufstockung des Personals in den E-Zügen der BPH E auf die seitens Bund und Länder vereinbarte Größenordnung.



Für
SCHAFFUNG EINER
EINSATZZULAGE FÜR
GESCHLOSSENE
EINHEITEN

EINSATZ WERTSCHÄTZEND
HONORIEREN

Eine Einsatzzulage für die geschlossenen Einheiten ist aus Sicht der DPolG die gerechte Wertschätzung für diese Art der Dienstverrichtung. Die Kräfte gewährleisten tagein/tagaus ohne geregelten Dienst- oder Schichtplan mit ihrem Einsatz rund um die Uhr die Sicherheit in bayerischen und bundesweiten Einsatzlagen.

Wer immer alles gibt, sollte auch was zurückkriegen!

Weiterhin unterstützen sie vielseitig die Landespolizei bei der Durchführung zahlreicher Konzepte und Kontrollen. Die Einteilung erfolgt für die Einsatzkräfte oft sehr kurzfristig, Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit oftmals nur schwer zu gewährleisten.

Sicherheits- und systemrelevante Arbeit honorieren

Die DPolG fordert, dass die Einsatzhundertschaften endlich in die Zulagenverordnung mit aufgenommen werden.



FÜR
MODERNE
AUSSTATTUNG

DEIN LEBEN, DEINE
AUSRÜSTUNG

Eine moderne Ausrüstung ist Ausdruck staatlicher Fürsorge, sie lässt Einsatzkräfte wieder gesund und wohlbehalten von ihren schwierigen Einsätzen nach Hause kommen.

Funktion im Fokus

Ob die Weiterentwicklung der Dienstkleidung, hier insbesondere bei Hosen und Hemden oder das Poloshirt für Alle – die DPolG steht schon immer für eine funktionale Uniform.
Die Neue Dienstwaffe hat auch neue Probleme in der Handhabung gebracht. Aber mit der Entwicklung eines neuen kurzen Holsters und der Einführung des Oberschenkelholsters, kann jeder seine Wahl treffen, wie er die Dienstwaffe führt.

Taser in den Streifenwagen!

Bei den Einsatzmitteln müssen alle Optionen ausgeschöpft werden. Der nun erfolgte Lückenschluss mit dem TASER darf aber nicht nur den Einsatzeinheiten vorbehalten bleiben. Er muss auch den Weg in den Streifenwagen finden. Der große Erfolg, dass es nun ein eigenes bayerisches Logistikzentrum geben wird, muss mit Leben erfüllt werden. Kurze Wege – kurze Entscheidungsfindungen und somit schnelle Reaktionen beim Sortiment.



FÜR
ANERKENNUNG DER
REISEZEIT IM DIENST

REISEZEIT IST
ARBEITSZEIT

Das Thema Reisezeit können die Beschäftigten wirklich nicht verstehen. Deshalb greift die DPolG dieses Thema seit Jahren immer wieder auf.

Anreise zur Arbeit ist Arbeit

Es ist unverständlich, dass die Kollegen*innen in ihrer Freizeit zu dienstlichen Veranstaltungen fahren müssen, dabei die Reisezeiten außerhalb der festgelegten Arbeitszeit nur zu einem Drittel und an Wochenenden/Feiertagen zu zwei Dritteln angerechnet werden. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 2018 höchstrichterlich entschieden, dass bei Dienstreisen, die im Interesse des Arbeitgebers liegen, die gesamte Reisezeit vergütungsfähig ist. In dem Urteil heißt es: “Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten.“

Wir fordern die Anrechnung!

Die DPolG Bayern fordert auf Grund dieser Rechtsprechung eine umgehende Anwendung für alle bayerischen Polizeibeschäftigten.



FÜR VORAUSSETZUNGSLOSE
ANTRAGSTEILZEIT

MANCHMAL IST
WENIGER MEHR

Aussagen, die viel bedeuten und einiges bewegen sollten. Moderner Arbeitgeber Freistaat Bayern. Doch wie sieht die Realität aus? Nicht alles findet Anwendung bei der Polizei.

Unverändert seit 20 Jahren

Zum Beispiel beim Thema der Arbeitszeitreduzierung gibt es ressortübergreifend doch sehr große Unterschiede. Die voraussetzungslose Antragsteilzeit wird in vielen Behörden einfach und zufriedenstellend für den Antragsteller genehmigt - nicht aber bei der Polizei. Hier hat man eine strikte Kontingentregelung eingeführt. Das Kontingent bei der Bayerischen Polizei umfasst seit über 20 Jahren lediglich 100 Vollzeitstellen und wurde nie angepasst.

Kontingente anpassen!

Die DPolG fordert daher die Erhöhung der Kontingente entsprechend des heutigen Personalstands bei der Polizei und der gestiegenen Nachfrage durch die Beamten*innen.



FÜR MEHR HÖHERWERTIGE
STELLEN
UND STUFEN GLEICHE
HÖHERGRUPPIERUNG

MEHR LEISTUNG MUSS
SICH LOHNEN

Tarifbeschäftigte leisten eine überaus wichtige und qualifizierte Arbeit. Die verantwortungsvolle Tätigkeit wird nicht ausreichend honoriert und liefert wenig Perspektiven.

Höherwertige Stellen entsprechend honorieren

Um weiterhin qualifizierte Bewerber gewinnen zu können, ist es erforderlich, höherwertige Stellen in allen Bereichen zu schaffen. Sie müssen für höherwertige Tätigkeiten auch entsprechend bezahlt werden. Es darf keinen Wegfall von höherwertigen Tätigkeiten mehr geben, um eine Höhergruppierung zu umgehen.

Faire Zuordnung der Gehaltsstufen

Beschäftigte werden bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten. Dadurch ergibt sich häufig eine
Herabstufung mit nur noch geringem finanziellem Zugewinn. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen hingegen erfolgen Höhergruppierungen stufengleich, d. h. sie werden der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2.



FÜR
ALTERSTEILZEIT
UND ERHÖHUNG DER
WECHSEL SCHICHTUND
SCHICHTZULAGE

Länger Arbeiten finanziell interessant

Sanfter Übergang in den Ruhestand - auch finanziell. Gerade durch den späteren Renteneintritt (67) sind Tarifbeschäftigte zunehmend stark an einem gleitenden Übergang in den Ruhestand interessiert. Wegen Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollte wieder die Möglichkeit bestehen, ohne größere finanzielle Einschnitte in Altersteilzeit gehen zu können. Insbesondere das Blockmodell wäre für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand interessant.

Zulagen anpassen

Die DPolG setzt sich auch dafür ein, dass die Wechselschicht- und die Schichtzulage nach TV-L erhöht werden. Seit dem Inkrafttreten des TV-L am 01.11.2006 werden diese Zulagen in unveränderter Höhe gezahlt. Während die Tabellenentgelte des TV-L seitdem mehrfach erhöht wurden, sind die Zulagen statisch geblieben.



FÜR
KRANKENGELD­ZUSCHUSS UND
ANTEILIGE
JAHRESSONDERZAHLUNG

Keine Unterscheidung und höhere Zuschüsse für alle

Alle Beschäftigten sollen nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist (6 Wochen) den Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld erhalten. Tarifbeschäftigte, die vor dem 1. Juli 1994 eingestellt wurden, erhalten einen höheren Krankengeldzuschuss als die Übrigen. Sie sollen im Anschluss an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gleiche
Leistungen erhalten. Die Unterscheidung muss wegfallen und der höhere Zuschuss muss für alle gezahlt werden

Anteilige Jahressonderzahlung

Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember endet, egal aus welchem Grund, erhalten derzeit keine Jahressonderzahlung. Ziel ist es, denjenigen, die vor dem 1. Dezember das Arbeitsverhältnis beenden, eine anteilige Jahressonderzahlung zu gewähren, da bei Eintritt ins Arbeitsverhältnis die Jahressonderzahlung auch anteilmäßig gewährt wird.