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PRW21



Unsere Positionen und Forderungen
Hauptpersonalrat der Bayerischen Landespolizei

Für mehr Flexibilität bei Arbeitszeit- und Ort

Mehr Flexibilität im Homeoffice

Weitergehende Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der zentralen Themen der DPolG. Dazu braucht es u. a. mehr Flexibilität in der Arbeitszeit. Für Themen wie „Homeoffice“, „Flexi-Tage“ und flexibles Arbeiten und die dafür notwendige Digitalisierung von Arbeitsprozessen wirbt die DPolG gegenüber dem StMI, dem BBB und der Politik.

Homeoffice – nicht ohne Arbeitsschutz und Sicherheit

Die Staatsregierung hat Grundsatzbeschlüsse zum Homeoffice im Öffentlichen Dienst gefasst. Darauf aufbauend gilt es, die bestehende Dienstvereinbarung zum Homeoffice, an den Erfahrungen der Pandemie orientiert, auf ein künftiges flexibles Arbeiten auszurichten. Dabei dürfen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement nicht völlig außen vor bleiben.

Vorteile für beide Seiten

Für die Umsetzung braucht es starke Personalräte, die in den Dienststellen vor Ort, auf der Basis der Dienstvereinbarung, für Flexibles Arbeiten werben. Dort, wo noch ein „alter Geist“ herrschen sollte, müssen die Chancen flexiblen Arbeitens gemeinsam mit Beschäftigten und der Dienststelle ausgelotet werden. Nur so kann eine win-win-Situation für alle erreicht werden.



Für zusätzliche Beförderungen und Hebungen

Mehr Wert-schätzung

Die DPolG engagiert sich für eine nachhaltige Finanzierung zusätzlicher Beförderungen/Hebungen. Ein immerwährendes auf und ab, je nach Kassenlage,ist tödlich für eine konsequente DienstpostenFORTschreibung.

Erfolgreiche Kampagnen

Mit der Kampagne „Plus 5 Mio. Euro“ für mehr Wertschätzung und Perspektive war die DPolG bereits 2019/2020 erfolgreich. Auch aktuell konnten wir uns bei der Politik durchsetzen: rund 2,5 Mio. Euro stehen 2021 für zusätzliche Beförderungen und Hebungen in der Polizei zur Verfügung.

Schneller, höher, weiter

Damit sollen nach dem Willen der DPolG in erster Linie weitere Verbesserungen in der 3. QE erreicht werden. Dazu gehört vorrangig das „DGL-Programm“. Aber auch „Altersbeförderungen“, „SBV“, „Klassleiter“, „K-SB“, „E-Gr.
Leiter mittlerer und größerer Dienststellen“, „Verwaltung“, „12/Z“, „13/Z“, „10/12er DP“, usw. Ziel bleibt die Abschaffung der „Verzahnungsämter“(A9 / A13), um schnellere Beförderungen nach A10 (3.QE) bzw. A14 zu ermöglichen. Dabei verlieren wir die notwendigen Perspektiven in anderen Qualifikationsebenen und im Tarif nicht aus den Augen.



Für mehr Zulagen bei hoher Belastung

Anerkennung besonderer Erschwernisse

Bei den Zulagen konnte die DPolG einige Verbesserungen erzielen, auch wenn der Wegfall der Dynamisierung des Nachtdienst-DuZ nach wie vor schmerzt. So waren die DuZ-Gewährung bei Übungen, die Verbesserungen bei der „Leichen-Zulage“ und der Nachtdienst-DuZ von 5 Euro Forderungen der DPolG. Beim letzteren setzen wir uns für Veränderungen bei der Besteuerung und die Dynamisierung ein.

Hohe Belastung muss honoriert werden!

Aber auch bei anderen Zulagen sehen wir Verbesserungsbedarfe. So ist es z. B. angesichts der hohen Belastung von Einsatzeinheiten nicht weiter vertretbar, dass diese keine Erschwerniszulage erhalten. Gleiches gilt für Diensthundeführer und Fahndungs- und Observationseinheiten.

Zeit oft mehr Wert als Geld

Nicht alle besonderen Erschwernisse, die im Dienst auftreten, sind ausschließlich mit Zulagen auszugleichen. Hier setzt sich die DPolG auch für einen Ausgleich in Form von weiteren Zusatzurlaubstagen ein. So steht die Erhöhung der Zusatzurlaubstage im Schichtdienst ebenso auf der Agenda wie die Gewährung von Zusatzurlaubstagen z.B. für die Sachbearbeitung von Kinderpornografie – neben der erforderlich psychosozialen Betreuung.



Für Investitionen in die Liegenschaften

Investition in neue Räume

Auch wenn im Bereich der Sachmittel (Fahrzeuge, IT-Struktur …) bereits Verbesserungen erzielt wurden, sind jetzt für die Liegenschaften der Bayerischen Polizei enorme Finanzmittel erforderlich, um nicht eine Hypothek für die Zukunft zu schaffen

Dringende Modernisierungen

Neben kompletten Neubauten von Dienstgebäuden sind die Errichtung von PE-Zentren und die Ertüchtigung von Raumschießanlagen ein Schwerpunkt. Zweckmäßige und modern ausgestattete Ausbildungs- und Fortbildungsstätten erleichtern die Arbeit. Dort, wo bestehende Gebäude in die Jahre kommen, muss die Bausubstanz erhalten werden und es müssen Modernisierungen, insbesondere bei den Sanitäranlagen erfolgen.

Barrierefrei und sicher

Eine behindertengerechte Anpassung der Gebäude und Barrierefreiheit muss selbstverständlich sein. Die Sicherheit unserer Beschäftigten steht immer im Vordergrund, so muss auch immer der erforderliche Brandund Arbeitsschutz im Auge behalten werden. Kurzum: Bei den Liegenschaften nicht sparen, sondern gegen die Krise investieren!



Für moderne Ausstattung

Dein Leben, deine Ausrüstung

Eine moderne Ausrüstung ist Ausdruck staatlicher Fürsorge, sie lässt Einsatzkräfte wieder gesund und wohlbehalten von ihren schwierigen Einsätzen nach Hause kommen.

Funktion im Fokus

Ob die Weiterentwicklung der Dienstkleidung, hier insbesondere bei Hosen und Hemden oder das Poloshirt für Alle – die DPolG steht schon immer für eine funktionale Uniform. Die Neue Dienstwaffe hat auch neue Probleme in der Handhabung gebracht. Aber mit der Entwicklung eines neuen kurzen Holsters und der Einführung des Oberschenkelholsters, kann jeder seine Wahl treffen, wie er die Dienstwaffe führt.

Taser in den Streifenwagen!

Bei den Einsatzmitteln müssen alle Optionen ausgeschöpft werden. Der nun erfolgte Lückenschluss mit dem TASER darf aber nicht nur den Einsatzeinheiten vorbehalten bleiben. Er muss auch den Weg in den Streifenwagen finden. Der große Erfolg, dass es nun ein eigenes bayerisches Logistikzentrum geben wird, muss mit Leben erfüllt werden. Kurze Wege – kurze Entscheidungsfindungen und somit schnelle Reaktionen beim Sortiment.



Für zukunftsfähige Dienstfahrzeuge

Streifenwagen der Zukunft

Dieses Thema begleitet uns schon seit vielen Jahren. Die Kampagne „Todsicherer Arbeitsplatz Autobahn“ war ein wichtiger Meilenstein.

Zukunftfähiges Dienstfahrzeug

Im Moment laufen die Vorbereitungen für Kfz-Ausschreibungen bei der Bayerischen Polizei. Die DPolG hat ihre Ansprüche an ein zukunftsfähiges Fahrzeug klar definiert. Ein Streifenwagen darf bei normaler Streifenausstattung nicht bereits an der Grenze des zulässigen Gesamtgewichtes liegen. Die Auswirkungen auf das Fahrverhalten könnten verheerend sein.
Gleiches gilt für die Assistenzsysteme. Bei normaler Streifenfahrt garantieren sie ein Höchstmaß an Sicherheit.
In Extremsituationen wie einer Sonderrechtsfahrt muss es die Möglichkeit einer Abschaltung geben, um auch dann die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen zu garantieren.

Fahrende Computer

Zukünftig wird die Datensicherheit deutlich mehr Aufmerksamkeit benötigen. Die heutigen Fahrzeuge sind fahrende Computer und damit einhergehend entstehen die datenschutzrechtlichen Probleme für die Polizei, aber auch für den einzelnen Nutzer des Fahrzeugs. Dafür sind wir im ständigen Kontakt mit den Behörden und Automobilherstellern.



Für einen neuen multifunktionalen Dienstausweis

Multifunktionaler Ausweis

Bereits seit vielen Jahren forderten wir als DPolG Bayern einen neuen Dienstausweis. Dieser Forderung kam das Ministerium zu Jahresbeginn 2017 nach. Um eine breite Basis von Polizeibeschäftigten von Anfang an mit einzubinden, starteten wir dazu eine Umfrage.

Die Mehrheit will mehr!

Eine große Mehrheit der Kollegen*innen sprach sich nicht nur für einen modernen und sicheren Dienstausweis aus, dieser sollte auch mit einem multifunktionalen Chip versehen sein: vom Zugang zum Dienstgebäude, über BayZeit und die Anmeldung am dienstlichen PC bis hin zur Bezahlfunktion.

Wir stehen für hohen Standard!

Seit 2018 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe beim Polizeipräsidium Oberpfalz mit dem Thema Dienstausweis. Die DPolG Bayern begleitet die Arbeit der AG aufmerksam. Die aktuelle Entscheidung zur Einführung des neuen Dienstausweises ohne Sonderfunktionen entspricht nicht unseren Vorstellungen, deshalb drängen wir weiter auf Umsetzung moderner Funktionalitäten. Denn: Die bayerische Polizei steht für Zukunft, Modernität und einen hohen Standard. Genau dies muss aus unserer Sicht auch für einen neuen Dienstausweis aktuellster Generation gelten.



Für Langzeitarbeitskonten

Flexibel Leben, flexibel arbeiten

Altersteilzeit oder Sabbatjahr sind Formen der flexiblen Arbeitszeit. In diesem Zusammenhang tauchte im letzten August auch der Begriff Langzeitarbeitskonto auf. Mittlerweile hat Bayern auch hier den Anschluss verloren. Die nordrhein-westfälische Polizei wird künftig Langzeitarbeitskonten nutzen können. Ebenso wurden in der Arbeitszeitverordnung für den Bund die Langzeitarbeitskonten aufgenommen.

„Langzeitarbeits ... was?“

Konkret bedeutet Langzeitarbeitskonto, dass nach Verankerung in der AzV, eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden muss, die:
• Regeln enthalten muss, wie und wann angefallene Überstunden oder Mehrarbeitsstunden auf das Langzeitkonto gebucht werden können
• eine ausreichende Obergrenze für den Höchststand des Langzeitarbeitskontos festlegt
• die Einbringung des angesparten Guthabens regelt; z.B. Reduzierung der Arbeitszeit, Einbringung im Blockmodell als Sabbatjahr oder auch als Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand.
Die DPolG fordert für alle bayerischen Polizeibeschäftigen ebenfalls die Einführung von Langzeitarbeitskonten.



Für Anerkennung der Reisezeit im Dienst

Reisezeit ist Arbeitszeit

Das Thema Reisezeit können die Beschäftigten wirklich nicht verstehen. Deshalb greift die DPolG dieses Thema seit Jahren immer wieder auf.

Anreise zur Arbeit ist Arbeit

Es ist unverständlich, dass die Kollegen*innen in ihrer Freizeit zu dienstlichen Veranstaltungen fahren müssen, dabei die Reisezeiten außerhalb der festgelegten Arbeitszeit nur Dritteln angerechnet werden.
Dabei hat das Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 2018 höchstrichterlich entschieden, dass bei Dienstreisen, die im Interesse des Arbeitgebers liegen, die gesamte Reisezeit vergütungsfähig ist. In dem Urteil heißt es: “Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur Auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten.“

Wir fordern die Anrechnung!

Die DPolG Bayern fordert auf Grund dieser Rechtsprechung eine umgehende Anwendung für alle bayerischen Polizeibeschäftigten.



Für voraussetzungslose Antragsteilzeit

Manchmal ist weniger mehr

Aussagen, die viel bedeuten und einiges bewegen sollten. Moderner Arbeitgeber Freistaat Bayern. Doch wie sieht die Realität aus? Nicht alles findet Anwendung bei der Polizei.

Unverändert seit 20 Jahren

Zum Beispiel beim Thema der Arbeitszeitreduzierung gibt es ressortübergreifend doch sehr große Unterschiede. Die voraussetzungslose Antragsteilzeit wird in vielen Behörden einfach und zufriedenstellend für den Antragsteller genehmigt - nicht aber bei der Polizei. Hier hat man eine strikte Kontingentregelung eingeführt. Das Kontingent bei der Bayerischen Polizei umfasst seit über 20 Jahren lediglich FÜR 100 Vollzeitstellen und wurde nie angepasst.

Kontingente anpassen!

Die DPolG fordert daher die Erhöhung der Kontingente entsprechend des heutigen Personalstands bei der Polizei und der gestiegenen Nachfrage durch die Beamten*innen.



Für mehr höherwertige Stellen und stufengleiche höhergruppierung

Mehr Leistung muss sich lohnen

Tarifbeschäftigte leisten eine überaus wichtige und qualifizierte Arbeit. Die verantwortungsvolle Tätigkeit wird nicht ausreichend honoriert und liefert wenig Perspektiven.

Höherwertige Stellen entsprechend honorieren

Um weiterhin qualifizierte Bewerber gewinnen zu können, ist es erforderlich, höherwertige Stellen in allen Bereichen zu schaffen. Sie müssen für höherwertige Tätigkeiten auch entsprechend bezahlt werden. Es darf keinen Wegfall von höherwertigen Tätigkeiten mehr geben, um eine Höhergruppierung zu umgehen.

Faire Zuordnung der Gehaltsstufen

Beschäftigte werden bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten. Dadurch ergibt sich häufig eine Herabstufung mit nur noch geringem finanziellem Zugewinn. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen hingegen erfolgen Höhergruppierungen stufengleich, d. h. sie werden der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2.



Für Altersteilzeit und Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulage

Länger Arbeiten finanziell interessant

Sanfter Übergang in den Ruhestand - auch finanziell gerade durch den späteren Renteneintritt (67) sind Tarifbeschäftigte zunehmend stark an einem gleitenden Übergang in den Ruhestand interessiert. Wegen Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollte wieder die Möglichkeit bestehen, ohne größere finanzielle Einschnitte in Altersteilzeit gehen zu können. Insbesondere das Blockmodell wäre für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand interessant.

Zulagen anpassen

Die DPolG setzt sich auch dafür ein, dass die Wechselschicht- und die Schichtzulage nach TV-L erhöht werden.
Seit dem Inkrafttreten des TV-L am 01.11.2006 werden diese Zulagen in unveränderter Höhe gezahlt. Während die Tabellenentgelte des TV-L seitdem mehrfach erhöht wurden, sind die Zulagen statisch geblieben.



Für Krankengeldzuschuss und Anteilige Jahressonderzahlung

Keine Unterscheidung und höhere Zuschüsse für alle

Alle Beschäftigten sollen nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist (6 Wochen) den Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld erhalten. Tarifbeschäftigte, die vor dem 1. Juli 1994 eingestellt wurden, erhalten einen höheren Krankengeldzuschuss als die Übrigen. Sie sollen im Anschluss an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gleiche Leistungen erhalten. Die Unterscheidung muss wegfallen und der höhere Zuschuss muss für alle gezahlt werden.

Anteilige Jahressonderzahlung

Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember endet, egal aus welchem Grund, erhalten derzeit keine Jahressonderzahlung. Ziel ist es, denjenigen, die vor dem 1. Dezember das Arbeitsverhältnis beenden, eine anteilige ins Arbeitsverhältnis die Jahressonderzahlung auch anteilmäßig gewährt wird.