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PRW21

FÜR
ANPASSUNG
LAUFBAHNKONZEPT

MEHR
KARRIERE­CHANCEN

Die Beförderungsmöglichkeiten in der Kriminalpolizei (3. QE – A9/11) stellen grundsätzlich in Bayern ein Problem dar. Insbesondere für junge Polizeibeamte/innen fehlt es an attraktiven Laufbahnkonzepten im Kriminaldienst. Die Tätigkeit bei der Kriminalpolizei wird oftmals als Hemmnis für die eigene Karriere empfunden. Gegenwärtig sind Spezialisten oftmals gezwungen die Sparte zu wechseln und sich im Rahmen weiterer Beförderungsmöglichkeiten nach A12 auf einen fachfremden Dienstposten zu bewerben.

Mehr Möglichkeiten jetzt!

Wir fordern, die kriminalpolizeilichen Dienstposten in der 3.QE generell mit A9/11 (12) sowie herausragende fachspezifische Dienstposten/Sachbearbeiter in der Kriminalpolizei auch bis A 13 zu bewerten und die Dienstposten der Führungsfunktionen (3. QE) in der Kriminalpolizei auf A13/14 anzupassen.



FÜR OPTIMIERUNG DER PERSONALAUSSTATTUNG

WIR BRAUCHEN VERSTÄRKUNG!

Der Personalkörper der Kriminalpolizei wurde viele Jahre lang kaum verändert. Neue Phänomene der Kriminalität und damit verbundene neue Aufgabenstellungen bilden sich nicht in der Personal-/Sollstärke ab. Während andere (Bundes-/Landes-) Behörden (z.B. BKA, Verfassungsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft) personell verstärkt wurden, um den neuen Kriminalitätsphänomenen und den gesellschaftlichen sowie politischen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der Personalstand in der Kriminalpolizei kaum bzw. nur geringfügig angepasst und findet sich mithin in der Bemessung der Sollstärken nicht wieder.

Gewappnet für neue Anforderungen

Wir fordern eine Optimierung der Personalstruktur der Kriminalpolizei, die sich an den neuen gesellschaftlichen und politischen Anforderungen orientiert. Aus dem Sollstellenprogramm 2025 muss eine entsprechende Verstärkung erfolgen.



FÜR MEHR FLEXIBILITÄT BEI ARBEITSZEITUND ORT

MEHR FLEXIBILITÄT IM HOMEOFFICE

Viele Tätigkeiten im Kriminaldienst können in weiten Teilbereichen sehr gut außerhalb des dienstlichen Büros verrichtet werden. Dennoch bleibt die Gewährung flexibler Arbeitsmodelle bislang die Ausnahme bei der Kriminalpolizei. Ein umständliches Genehmigungsverfahren und hohe Anforderungen an die Telearbeit werden von Vorgesetzten und Mitarbeitern als zu große Hürde wahrgenommen. Trotz flexibler Alternativen bleibt die Arbeit in beengten und unruhigen Büros die Regel bei der kriminalpolizeilichen Ermittlungstätigkeit.

Homeoffice – Vorteile nutzen

Wir fordern mehr Flexibilität bei der Nutzung und Wahl des Arbeitsplatzes. Die Möglichkeiten für jeden Mitarbeiter außerhalb der Dienststelle flexibel seine Arbeit zu verrichten muss konsequent ermöglicht werden. Die Entscheidungskriterien dazu sollen niederschwellig formuliert sein und dürfen sich nur an dienstliche Notwendigkeiten orientieren. Telearbeit soll zukünftig eine stärkere Förderung erfahren
und aktiv beworben werden. Dazu müssen die Vorteile flexiblen Arbeitens sowohl dem Mitarbeiter, wie auch dem Vorgesetzten aufgezeigt werden. Das Genehmigungsverfahren muss zudem vereinfacht werden.



FÜR VERGÜTUNG VON MEHRARBEITSSTUNDEN

ÜBERSTUNDEN AUSZAHLEN

Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Tätigkeit entstehen zahl reiche Überstunden. Eine Reduzierung von Mehrarbeitsstunden ist – aufgrund der personellen Situation bzw. der funktionsbezogenen Stellung – nicht immer möglich. Derzeit ist die Auszahlung von Mehrarbeitsstunden an enge Voraussetzungen/Kriterien gebunden. Die Vergütung bzw. eine zeitnahe Reduzierung der Mehrarbeitsstunden ist deutlich erschwert.

Überstunden auszahlen darf nicht kompliziert sein

Wir fordern die Möglichkeit einer grundsätzlichen Vergütung von Mehrarbeitsstunden – soweit dies jeweils aus Fürsorgegründen vertretbar ist – und mithin ein vereinfachtes Verfahren. Eine Überstunde ist eine Überstunde und damit auszahlungsfähig ohne weitere Voraussetzung.



FÜR ANNERKENNUNG DER REISEZEIT IM DIENST

REISEZEIT IST
ARBEITSZEIT

Insbesondere die (Ermittlungs-) Tätigkeit des Kriminalbeamten erfordert regelmäßige Dienstreisen. Hierbei werden die Reisezeiten – außerhalb der fiktiven (Arbeits-) Dienstzeiten – nur zu einem Drittel vergütet.

Anreise zur Arbeit ist Arbeit

Wir fordern die erforderlichen Reisezeiten aller Beschäftigten als volle Dienstzeit anzuerkennen.



FÜR RÜCKFÜHRUNG ZUR 38,5 STD.- WOCHE

38,5 STUNDEN FÜR ALLE

Die Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Bayern arbeitet 40,1 Stunden in der Woche. Nur bestimmte Beschäftigungsgruppen (z. B. Schicht-/Wechselschichtdienst, Kfz-Werkstätten) haben bereits eine reduzierte Arbeitszeit von 38,5 Stunden je Woche.

38,5 Stunden maximal für ALLE!

Bei vielen Beschäftigten ist deshalb der Unmut besonders groß. Diese Ungleichbehandlung bzw. Ungerechtigkeit ist schwer nachvollziehbar. Um wieder für alle Beschäftigten die gleiche wöchentliche Arbeitszeit zu erreichen, setzen wir uns für die 38,5-Stunden-Woche ein.



FÜR STUFEN­GLEICHE HÖHER­GRUPPIERUNG

MEHR LEISTUNG MUSS SICH LOHNEN

Beschäftigte werden bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten.

Dadurch ergibt sich häufig eine Herabstufung mit nur noch geringem finanziellem Zugewinn.

Faire Zuordnung der Gehaltsstufen

Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen hingegen erfolgen Höhergruppierungen stufengleich, d. h. die Beschäftigten werden der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2.



FÜR GEWÄHRUNG MINDESTSTUNDENANSATZ

MINDEST­STUNDEN­ANSATZ

Für die Tarifbeschäftigten galt im früheren BAT die Regelung, dass bei Herbeiholung aus der Freizeit oder bei Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft pauschal mindestens 3 Stunden gewährt werden.

Auch für den Tarif!

Da diese Regelung für den Beamtenbereich nach wie vor gilt und aufgrund der veränderten Sicherheitslage ein vermehrter Einsatz aus der Freizeit festgestellt wird, sollte dieser pauschale Mindeststundenansatz wieder eingeführt werden.