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PRW21

FÜR ADÄQUATE MÖGLICHKEITEN ZU TRAINING UND FORTBILDUNG

SIE HABEN GEWONNEN!

Das Fortbildungswesen der Bayerischen Polizei ist in seiner derzeitigen Form eindeutig mangelhaft und unzureichend. Zahlreiche neue Einsatzmittel und ständig andauernder Technikfortschritt bedürfen entsprechender Begleitung durch Lehrgänge und Schulungen. Ohne Kenntnisse der Bedienungsweise und auch des möglichen Einsatznutzens verpuffen die damit einhergehenden Verbesserungsmöglichkeiten sinnlos.

Grundlage für professionelles Arbeiten

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen im BPFI Ainring in ihrer Zeitdauer erheblich zusammengestrichen. Fortbildung muss einen angemessenen Anteil am polizeilichen Arbeitsleben erhalten. Die Länge der Lehrgänge darf nicht aus Kostengründen gekürzt werden. Die Zuteilung einer Fortbildung darf nicht zum „6er im Lotto“ werden. Eine adäquate Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen stellt nicht nur die Grundlage professionellen Arbeitens, sondern auch eine Wertschätzung und Motivationsmöglichkeit der Mitarbeiter dar. Sowohl was die Fortbildungsthemen/ -inhalte als auch was die Zielgruppen angeht, besteht daher ein deutlicher Bedarf an Erweiterung.

Polizeiliches Einsatztraining stellt einen weiteren wesentlichen Pfeiler des Fortbildungswesens dar. Ein zu geringer Zeitumfang der Schusswaffentrainings oder auch der veraltete Stand von PE-Zentren sind beispielhaft.

Die DPolG fordert für alle bayerischen Polizeibeschäftigen eine angemessene Möglichkeit zu Training und Fortbildung.



FÜR EINEN STARKEN TARIF

STARK IM
TARIF

Die Tarifkommission der DPolG Bayern steht in ständigem Kontakt mit unseren Kolleginnen und Kollegen der verschiedensten Dienststellen. Nur so können brisante Themen wie z. B. stufengleicher Aufstieg bei Höhergruppierung, Erhöhung der Schichtzulage, Altersteilzeit, usw. aufgegriffen werden.

In der Kommission besprechen wir eure Anliegen und verhandeln sie dann mit dem zuständigen Ministerium und den politischen Entscheidungsträgern.

Die Schwerpunktthemen haben wir in einer Broschüre „15 x deinetwegen“ zusammengefasst.
Zwei Themen davon sind:

Jahressonderzahlung:

Unser Ziel ist es, denjenigen, die vor dem 1. Dezember das Arbeitsverhältnis beenden, eine anteilige Jahressonderzahlung zu gewähren, analog wie beim Eintritt ins Arbeitsverhältnis.

Sachgrundlose Befristungen:

Wir wollen erreichen, dass befristete Arbeitsverträge nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z. B. bei Elternzeit, längerer Krankheit etc. abgeschlossen werden.



FÜR DIE
EINFÜHRUNG VON
LANGZEIT­ARBEITSKONTEN

PROBLEMATIK
ÜBERSTUNDEN

Die Bayerische Polizei steht immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit wenn es um die Überstundenproblematik geht. Von allen Seiten wird darüber geklagt, dass der Überstundenberg stetig ansteigt.

Immer öfter kommt die Nachfrage warum gibt es bei der Polizei kein Langzeitarbeitskonto (LZK).

Was bedeutet Langzeitarbeitskonto:

In der Arbeitszeitverordnung (AzV) muss die Möglichkeit des Langzeitarbeitskonto verankert werden. Eine bayernweiten Dienstvereinbarung muss abgeschlossen werden in welcher Einzelheiten geregelt werden.

Dies sind z. B.:

  • welche Überstunden oder Mehrarbeitsstunden auf das LZK gebucht werden
  • welche Obergrenze wird für das LZK festgelegt
  • wie die Einbringung des angesparten Guthabens geregelt wird; z. B. Reduzierung der Arbeitszeit, Einbringung im Blockmodell als Sabbatjahr oder auch als Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand.


Das Bayern mittlerweile auch hier den Anschluss verloren hat, sieht man bei der nordrhein-westfälischen Polizei. Diese können künftig ein LKZ nutzen. Ebenso wurden in der AzV für den Bund die Langzeitarbeitskonten aufgenommen. Die DPolG fordert für alle bayer. Polizeibeschäftigen ebenfalls die Einführung von Langzeitarbeitskonten.



FÜR DIE ANNERKENNUNG DER REISEZEIT IM DIENST

REISEZEIT IST
ARBEITSZEIT

Warum ist Reisezeit nicht gleich Arbeitszeit? Diese Frage stellen sich die Beschäftigten, wie auch wir von der DPolG Schwaben Süd/West.

Zurecht fragt man sich, warum man Fahrten zu dienstlichen Veranstaltungen, zu welchen man in der Freizeit fahren muss, sowie die Zeiten, welche über die festgelegte Arbeitszeit hinaus gehen, nicht voll zur Arbeitszeit angerechnet werden.

Die DPolG Schwaben Süd/West fordert, dass Reisezeiten, welche im Interesse des Dienstherren liegen, in vollem Umfang als Arbeitszeit gerechnet werden.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018 (AZ 5 AZR 553/17) bestätigt uns in dieser Forderung.

#amPulsderZeit unserer Arbeitszeit!



Viel Erreicht
weiter machen


  • Moderne und bessere Ausstattung der Beschäftigten
  • Ermöglichung von Homeoffice in geeigneten Bereichen
  • Personalmehrung stark belasteter Dienststellen
  • Streifenwagen der Zukunft. Auch 5er BMW für Inspektionen und Allrad für Dienststellen im Allgäu
  • Wiedereinführung des Familienzuschlags
  • Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte
  • Schaffung höherwertiger Dienststellen


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