
Eine gewerkschaftliche Kernaufgabe
Wenn Sie Rechtsschutz der DPolG brauchen wenden Sie sich bitte an Ihren Kreis-/ Bezirksvorsitzenden oder direkt an die Landesgeschäftsstelle.
Wofür wird Rechtsschutz gewährt?
Für alle Angelegenheiten, die mit der Tätigkeit bei der Polizei zusammenhängen oder Ausfluss des Dienst- bzw. Arbeitsrechts sind.
Der Rechtsschutz ist im – konkurrenzlos günstigen – DPolG-Mitgliedsbeitrag enthalten.
Was umfasst der Rechtsschutz?
- Erteilung oder Vermittlung unentgeltlicher Rechtsberatung
- Übernahme von Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Übernahme von Verfahrenskosten
Wie wird Rechtsschutz durch die DPolG gewährt?
Durch einen Rechtsanwalt nach Wahl oder durch eigene, u. a. auf Dienst- und Arbeitsrecht spezialisierte Volljuristen.
Hinweis: Für Schmerzensgeld-/ Schadensersatzforderungen ist die Anlage zum Rechtsschutzantrag mit auszufüllen und abzugeben.
DPolG – der beste Schutz für Ihre Rechte
Ansprechpartner


Sinem CaymazMitarbeiterin GeschäftsstelleDPolG GeschäftsstelleTel: 089 / 5527949-14
Zuständig für organisatorische Fragen zum RechtsschutzantragKontakt aufnehmen
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Gizem SchiemenzMitarbeiterin GeschäftsstelleDPolG GeschäftsstelleTel: 089 / 5527949-0
Rechtsschutzanträge/KostenrechtKontakt aufnehmen
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