Mitglied werden
Aktuelles
  • Info
  • Karriere
26.04.2022 14:15

Beförderungen zum 01.06.2022

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 55 Punkte
  • Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 8 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 61 Monaten


Beförderungsfähig: 1.410
Befördert werden: 71

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.

zurück zur Übersicht