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25.10.2020 13:06

Info 46/2020 - Beförderungen zum 01.12.2020

Mindestvoraussetzungen:

Von 1.761 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 78 zu A 9 mit Zulage ernannt werden,

wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

  • in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 13 Punkten erreicht haben,
  • in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 66 Punkten erreicht haben,
  • schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 10 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020


Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.
Für die übrigen hier nicht genannten Ämter gilt, dass alle zum 01.12.2020 Beförderungsfähigen befördert werden können.

DPolG – #amPulsderZeit

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