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17.05.2023 11:12

Beförderungen zum 01.07.2023

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 51 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 69 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 161 Monate
Beförderungsfähig: 1.258
Befördert werden: 67

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.07.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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