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19.07.2022 08:09

Beförderungen zum 01. September 2022

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
  • Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 10 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 102 Monaten


Beförderungsfähig: 1.312
Befördert werden: 45

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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