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17.04.2023 14:50

Beförderungen zum 01.06.2023

Die DPolG gratuliert allen die befördert werden.

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 51 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
Beförderungsfähig: 1.322
Befördert werden: 59

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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