

- Frauen und Familie
- Junge Polizei
- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01.06.2023
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 51 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
Beförderungsfähig: 1.322
Befördert werden: 59
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht