

- Generation 60+
- Nachgefragt
Nachgefragt - Pensionisten bei den CTTs! Wie ist das mit dem Hinzuverdienst geregelt?
- möglich bei einer aushilfsweisen Beschäftigung auf vertraglicher Basis
- anrechnungsfrei kann neben dem Ruhegehalt grundsätzlich ein monatlicher Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem Ruhegehalt und der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, hinzuverdient werden
- somit sind rund 1/3 des Ruhegehalts monatlich anrechnungsfrei möglich (überschlagen/ohne Gewähr)
- der Bruttobetrag des Hinzuverdienstes ist entscheidend
- der Hinzuverdienst wird nach Erreichen der allgemeinen Regelaltersgrenze mit einem Zwölftel des Jahresbezuges je Kalendermonat auf das ganze Kalenderjahr verteilt
- die anrechnungsfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten bei nicht ganzjähriger Beschäftigung werden somit noch einmal deutlich verbessert
- bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Schwer-behinderung oder Dienstunfähigkeit: bis zum Erreichen der allgemeinen Regelaltersgrenze gilt eine niedrigere Höchstgrenze
- bei konkretem Anlass besteht die Möglichkeit, die individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten im Einzelfall bei der zuständigen Pensionsbehörde zu erfragen
DPolG – #amPulsderZeit
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