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Medieninfo 30.09.2020 - TASER-Einsatz bei Bayerns Polizei wird ausgeweitet
Köhnlein weist darauf hin, dass es bei polizeilichen Einsätzen immer wieder zu kritischen Situationen kommt, bei denen Pfefferspray und Schlagstock nicht ausreichen und deshalb notfalls von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden müsste. Hier stellt der TASER nach Überzeugung der DPolG einen Lückenschluss dar, um aus sicherer Distanz die sofortige Handlungsunfähigkeit eines Angreifers herbeizuführen. Schwerste Verletzungen des Betroffenen werden dabei vermieden.
Gleichwohl sieht die DPolG weiterhin die Notwendigkeit, dass dieses Einsatzmittel im Endausbau allen Einsatzkräften zur Verfügung gestellt werden muss. Die Ausweitung kann nur ein Zwischenschritt sein. So bleibt die Forderung bestehen, den TASER über die geschlossenen Einsatzeinheiten hinaus auch für die Polizeiinspektionen vor Ort und für jede Pflichtstreife zu beschaffen.
DPolG – #amPulsderZeit
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