Die Vertretung für Menschen mit Behinderung
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Allein in Bayern leben mehr als 1,5 Mio. Menschen mit Behinderung. Auch bei der Bayer. Polizei sind über 2000 Kolleginnen und Kollegen von Behinderung betroffen.
Nicht immer läuft alles glatt und nicht immer findet man sich mit der Behinderung zurecht. Vom einschneidenden Ereignis bis zum täglichen Kleinkram im Zusammenhang mit einer Behinderung treten vielschichtige Probleme auf, die nicht immer gleich eine Lösung finden. Oft sind Vorgesetzte und Kollegen mit diesem Thema zu wenig vertraut. Ein Grund mehr für die DPolG, sich Menschen mit Behinderung zuzuwenden und dafür zu sorgen, dass ihre Rechte und Nachteilsausgleiche gewahrt werden – dies haben wir mit der „Vertretung für Menschen mit Behinderung“ in unserer Satzung festgeschrieben.
Menschen mit Behinderung sind ein realer und selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, ganz so, wie unzählige andere Gruppen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das gesetzlich fundierte
Recht der Menschen mit Behinderung auf selbstbestimmte, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Wirklichkeit werden zu lassen.