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27.01.2021 10:35

Medieninfo 27.01.2021 - 1,9-faches Corona-Ansteckungsrisiko für Polizeibeschäftigte Infektionszahlen sprechen für sich

München, 27. Januar 2021 – Eine Corona-Infektion als Berufskrankheit für Poli-zeibeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen, fordert die Bundesleitung der Deut-schen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Berlin in einem Schreiben an Bundesin-nenminister Horst Seehofer (CSU). Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender der DPolG Bayern, unterstützt diese Forderung und sieht hier auch für die bayeri-schen Polizeibeschäftigten eine Möglichkeit, Betroffene und ihre Angehörigen abzusichern, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in Art. 46 BayBeamtVG gere-gelt. Eine Erweiterung hätte somit eine positive Auswirkung.

„Wir analysieren monatlich die Zahlen des Infektionsgeschehens bei den Polizeibe-schäftigten und stellen im Rückblick auf das Jahr 2020 fest, dass Polizeibeschäftigte einem bis zu 1,9-fachen höheren Risiko ausgesetzt sind, sich mit Covid-19 zu infizie-ren, als es der Bevölkerungsdurchschnitt ist“, rechnet Köhnlein vor. „Diese Zahlen sprechen für sich. Der Freistaat Bayern muss sich dem Thema endlich lösungsorien-tiert annehmen und darf sich in der Verantwortung nicht wegducken.“

„Ich danke unserem Innenminister Joachim Herrmann, dass er sich der Angelegen-heit angenommen hat“, stellt Köhnlein fest. „Dass aber der zuständige Finanzminis-ter in dieser Sache keinerlei Entgegenkommen signalisiert, ist enttäuschend. So werden auch die Verwaltungsgerichte in diesen Fällen wohl den richtigen Weg weisen müssen.“

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