Mitglied werden
Aktuelles
  • Nachgefragt
  • Arbeitsplatz der Zukunft
16.12.2020 08:48

Nachgefragt 05/2020 Stromtankstellen

Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen ihre privaten Elektrofahrzeuge an Ladevorrichtungen ihrer Beschäftigungs-dienststelle ohne Kostenerstattung aufladen. Das ist seit dem Doppelhaushalt 2017/2018 so im Haushaltsgesetz geregelt. Für 2019/2020 gab es eine Verlängerung.

Uns erreicht wiederholt die Frage, ob das so auch für die Zukunft so weitergeht?

Wir haben nachgefragt:

Im Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2021 (HG 2021) besteht unter Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 ein Verweis auf Art. 8 Abs. 6 HG 2017/2018.

Damit gilt nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2021 die Regelung aus dem Haushaltsgesetz 2017/2018 auch für 2021 fort.

Da es keinen Doppelhaushalt gibt, kann lediglich für 2021 eine konkrete Aussage getroffen werden.

Stromtanken ist für Angehörige des öffentlichen Dienstes somit auch im Jahr 2021 kostenfrei!

zurück zur Übersicht