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- Arbeitsplatz der Zukunft
Nachgefragt 05/2020 Stromtankstellen
Uns erreicht wiederholt die Frage, ob das so auch für die Zukunft so weitergeht?
Wir haben nachgefragt:
Im Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2021 (HG 2021) besteht unter Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 ein Verweis auf Art. 8 Abs. 6 HG 2017/2018.
Damit gilt nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2021 die Regelung aus dem Haushaltsgesetz 2017/2018 auch für 2021 fort.
Da es keinen Doppelhaushalt gibt, kann lediglich für 2021 eine konkrete Aussage getroffen werden.
Stromtanken ist für Angehörige des öffentlichen Dienstes somit auch im Jahr 2021 kostenfrei!
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