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09.12.2020 19:53

Info 53/2020 Bekleidung der BePo-Einsatzkräfte muss jederzeit winterfest sein!

Unsere Einsatzkräfte mussten über viele Monate an der Grenze die winterlichen Temperaturen im Einsatz ertragen. Die DPolG begrüßte deshalb die Einführung eines Winterstiefels mit extrem dicker Sohle, für vorwiegend statische Einsatzlagen. Aufgrund des Wegfalls des Grenzauftrages wurden die neuen Einsatzbeamten (Zuweisung September 2020) nicht mehr mit Winterstiefeln ausgerüstet.

Besondere Einsatzlagen, wie die Absperrmaßnahmen bei der Rodung im Dannenröder Forst, fordern unsere Einsatzkräfte mit extrem langen Einsatzzeiten, verschärft durch die durchgehend statischen „Stehzeiten“ in der Polizeikette von bis zu neun Stunden bei deutlichen Minusgraden. Gut für die „älteren“ Einsatzkräfte, die in der Vergangenheit noch Winterstiefel erhalten hatten!

Die verpflichtend zu tragende, flammhemmende Unterziehwäsche „lang“ ist derzeit auf drei Stück limitiert. Einsätze im Dannenröder Forst waren jedoch auf fünf Tage angelegt. Es ist somit dringend notwendig, die Ausgabe der Unterziehwäsche Winter aus hygienischen Gründen, im Hinblick auf die Länge der Einsatzdauer, auf mindestens fünf Sets zu erhöhen.

Für langedauernde Einsätze, die auch an Grenzen der physischen Belastbarkeit gehen, muss auf jeden Fall die erforderliche Einsatzbekleidung gestellt werden.

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