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22.11.2020 12:47

Info 49/2020 Beförderungen zum 01.01.2021

Mindestvoraussetzungen:

Von 1.709 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 61 zum PHM mit Zulage ernannt werden,

wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

  • in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 13 Punkten erreicht haben,
  • in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 65 Punkten erreicht haben,
  • schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 9 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020
  • eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 156 Monaten aufweisen.

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

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