Mitglied werden
Aktuelles
  • Covid
23.12.2020 12:34

Info 56/2020 - Reisekostenabrechnung für polizeiliche CTT-Unterstützung

Die DPolG hatte den Hauptpersonalrat gebeten, die Abrechnungsmodalitäten der beim polizeilichen CTT-Unterstützungseinsatz für die Gesundheitsbehörden entstehenden Reisekosten in Erfahrung zu bringen. Das IM hat nun mitgeteilt, dass für diese Amtshilfe angefallene Reisekosten über das Abrechnungssystem BayRMS beantragt werden können.

Die hierzu erforderlichen Einstellungen in BayRMS können Antragsteller – ggf. mit Hilfe der Anwendungsbetreuer - durch entsprechende Änderungen in den BayRMS-Voreinstellungen vornehmen.

Dabei ist unbedingt zu beachten:

  • Die für die CTT-Abrechnung über BayRMS vorzunehmenden Hinterlegungen können bei den Dienststellen erfragt werden.
  • Unter „Grund der Reise“ bzw. „Beschreibung des Dienstgeschäfts“ einen Betreff wir z.B. „CTT-Einsatz Corona“ angeben.
  • Diese Voreinstellungen müssen bei der Abrechnung polizeilicher Reisekosten wieder zurückgesetzt werden.

DPolG – #amPulsderZeit

zurück zur Übersicht