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Info 56/2020 - Reisekostenabrechnung für polizeiliche CTT-Unterstützung
Die hierzu erforderlichen Einstellungen in BayRMS können Antragsteller – ggf. mit Hilfe der Anwendungsbetreuer - durch entsprechende Änderungen in den BayRMS-Voreinstellungen vornehmen.
Dabei ist unbedingt zu beachten:
- Die für die CTT-Abrechnung über BayRMS vorzunehmenden Hinterlegungen können bei den Dienststellen erfragt werden.
- Unter „Grund der Reise“ bzw. „Beschreibung des Dienstgeschäfts“ einen Betreff wir z.B. „CTT-Einsatz Corona“ angeben.
- Diese Voreinstellungen müssen bei der Abrechnung polizeilicher Reisekosten wieder zurückgesetzt werden.
DPolG – #amPulsderZeit
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